UNIVERSITÄTSHAUTKLINIK

Hautcheck

dermatoskopieGanzkörper-Hautcheck als zusätzliche Vosorgeleistung ausserhalb der kassenärztlichen Leistungen.

Ein Hautcheck wird von der gesetzlichen Krankenkasse ab einem Alter von 35 Jahren, im 2-Jahresabstand, bezahlt . Einzelne gesetzliche Krankenkassen vergüten auch schon vor dem 35. Lebensjahr und auch jährlich (bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse).

Wenn Sie jünger als 35 Jahre sind oder einen jährlichen Hautcheck wünschen, kann dies als so genannte individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) als Selbstzahlerleistung durchgeführt werden.

Ausserdem besteht die Möglichkeit einer Video-Dermatoskopie mit Archivierung der aufgezeichneten Bilder als Selbstzahlerleistung.

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Letzte Änderung: 30.10.2018 - Ansprechpartner:

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