Sprechstunde Hauttumorzentrum
In dieser Spezialsprechstunde werden die folgenden Massnahmen durchgeführt:
So können wir Sie in unserer Hautkrebssprechstunde behandeln:
- mit einem gültigen Überweisungsschein nach telefonischer Vereinbarung oder
- als dringlicher medizinischer Notfall
Sie erreichen uns für eine telefonische Terminvergabe von Montag bis Freitag 8:00-10:00 Uhr
- Bitte nennen Sie bei Ihrer telefonischen Anmeldung den Vorstellungsgrund, der auf dem Überweisungsscheingeschrieben steht.
- Wir werden Sie auch um eine Telefonnummerfür etwaige Rückfragen bitten.
- Wenn bereits Untersuchungen durchgeführt wurden, bringen Sie bitte die Untersuchungsergebnisse mit, soweit diese Ihnen vorliegen.
- Bitte bringen Sie pro Quartal einen neuen Überweisungsschein von Ihrem niedergelassenen Hautarzt mit
- Und bitte bringen Sie auch immer Ihre Chipkarte zur Behandlung mit
Anfrage per Internet/email/Fax:
- Bitte geben Sie stets Ihren vollen Namen, die Diagnose des Überweisungsscheins, den Namen des Überweisers, eine Rückrufnummerund Ihre Krankenkasse an, sonst können wir Ihre Anfrage nicht bearbeiten, vielen Dank!
- Bitte schicken Sie uns unaufgefordert keine Bilder oder Befundscans per email ! Aus Datenschutzgründen müssen wir diese verwerfen und können sie auch nicht aufbewahren.
Kontakt
- Hautkrebssprechstunde:
- tel.: 0391-67-15993
- fax: 0391-67-15816
- email
- in Kürze: online-Kontaktformular
- in Kürze: online-Rezeptwunsch für Patienten, die aktuell behandelt werden und ein Wiederholungsrezept benötigen
Standort
- Universitätsklinikum Magdeburg, Haus 14, Haupteingang, Erdgeschoß rechts
Hausanschrift
- Postadresse: Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R. Universitätshautklinik Leipziger Str. 44, 39120 Magdeburg
- Einfahrt über Fermersleber Weg 45 (für Navigationsgeräte)
Hinweise für Patienten in der Hochschulambulanz
- In der dermatoonkologischen Spezialambulanz können wir keine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung im Rahmen des Vorsorgeprogramms der gesetzlichen Krankenkassen durchführen.
- Hierfür wenden Sie sich bitte an einen niedergelassenen Hautarzt oder das MVZ Dermatologie der Universitätsmedizin Magdeburg
- Die Gesetzgebung in Deutschland sieht vor, dass die Hochschulambulanzen der Universitätskliniken nicht in die Regelversorgung der gesetzlich versicherten Patienten integriert sind, sondern primär Zwecken der Lehre und Forschung dienen.
- Die allgemeine Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten muss im niedergelassenen Bereich ambulant erfolgen. Sie erlaubt jedoch eine begrenzte Anzahl von Patienten mit Überweisungsschein des niedergelassenen Arztes, und es bestehen Wartezeiten. Die Betreuungsmöglichkeiten gesetzlich versicherter Patienten in der Hochschulambulanz sind daher auf Grund der rechtlichen Rahmenbedingungen leider beschränkt.